Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Schüler:innen
§ 1 Geltungsbereich
- Der Lern-Fair e.V., Gluckstr. 1, 53115 Bonn, („Anbieter“) betreibt die Website www.lern-fair.de („Website“) und das u. a. darüber zugängliche Portal app.lern-fair.de („Plattform“), auf dem sich Nutzer registrieren können (“Schüler”).
- Für die Nutzung der Plattform gelten ausschließlich die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen („Geschäftsbedingungen“), sofern nicht in Textform, ggf. mit einem hierzu befugten Vertretungsberechtigten, etwas anderes vereinbart ist.
§ 2 Registrierung und Umgang mit Zugangsdaten
- Voraussetzung für die Nutzung der Plattform und der dort bereitgestellten Angebote ist die Registrierung, d. h. die Erstellung eines Accounts, über das entsprechende Registrierungsformular auf der Plattform
- Einen Account können über das entsprechende Online-Registrierungsformular zur privaten Nutzung einrichten:
- Schüler ab dem siebten Lebensjahr mit Zustimmung ihres gesetzlichen Vertreters (“Vertreter”),
- der Vertreter im Namen des 7-17-jährigen Schülers,
- der Vertreter im eigenen Namen für unter 7-jährige Schüler ab dem ersten Schuljahr bis zum Erreichen des 7. Lebensjahres,
- Schüler ab dem 18. Lebensjahr im eigenen Namen.
- Der Schüler hat die im Rahmen der Registrierung erforderlichen Daten korrekt und vollständig anzugeben. Der Anbieter ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, eine Überprüfung der gespeicherten Nutzerdaten vorzunehmen.
- Die Nutzung der Plattform ist nur zulässig, wenn der volljährige Schüler bzw. der Vertreter des minderjährigen Schülers sein Einverständnis mit diesen Geschäftsbedingungen in ihrer zu diesem Zeitpunkt aktuellen Fassung erklärt hat. Dies tut der Schüler/Vertreter, indem er während der E-Mail-Verifikation des Registrierungsprozesses nach Ziff. 5 sicherstellt, dass Schüler und Vertreter den vorliegenden AGB zustimmen (zur Änderung der Geschäftsbedingungen siehe § 14). Entgegenstehende, abweichende oder ergänzende Bedingungen des Schülers/Vertreters gelten nicht, es sei denn der Anbieter stimmt diesen im Einzelfall ausdrücklich schriftlich durch Unterschrift eines hierzu befugten Vertretungsberechtigten zu.
- Nach der Registrierung (vgl. Ziff. 1) wird an die bei der Registrierung angegebene(n) E-Mail-Adresse(n) automatisch eine Bestätigungsemail zur Verifizierung der E-Mail-Adresse des Schülers und ggfs. des Vertreters versendet. Mit der Bestätigung dieser E-Mail versichern Schüler und Vertreter, dass die von ihnen übermittelten Daten richtig und vollständig sind.
§ 3 Freischaltung auf der Plattform
- Nach der Verifizierung der E-Mail-Adresse muss der Schüler über die Plattform ein Kennenlerngespräch mit dem Anbieter durchführen, um freigeschaltet (vgl. § 4 Ziff. 1) zu werden. Beim Kennenlerngespräch spielen die Zulassungskriterien des § 7 Ziff. 1 Buchst. e eine Rolle.
- Der Anbieter behält sich das Recht vor, registrierte Schüler abzulehnen und entscheidet nach eigenem Ermessen darüber, ob der Account des Schülers auf der Plattform freigeschaltet wird. Ein Rechtsanspruch auf Freischaltung eines Accounts besteht nicht. Es gilt das uneingeschränkte Hausrecht des Anbieters.
§ 4 Vertragsschluss
- Der unentgeltliche Nutzungsvertrag zwischen dem Anbieter und dem volljährigen Schüler kommt erst nach dem Kennenlerngespräch mit der vollständigen Freischaltung des Accounts und dessen Funktionen durch den Anbieter zustande.
- Bei Schülern zwischen 7-17 Jahren kommt der unentgeltliche Nutzungsvertrag zwischen dem Anbieter und dem Schüler erst nach dem Kennenlerngespräch mit der vollständigen Freischaltung des Accounts und dessen Funktionen durch den Anbieter, sowie der Zustimmung zum Vertragsschluss und den Geschäftsbedingungen durch den Vertreter zustande.
- Bei Schülern unter 7 Jahren kommt der unentgeltliche Nutzungsvertrag zwischen dem Anbieter und dem Vertreter des Schüler erst nach dem Kennenlerngespräch mit der vollständigen Freischaltung des Accounts und dessen Funktionen durch den Anbieter zustande.
- Vertragspartei ist der:
Lern-Fair e.V.
Gluckstr. 1
53115 Bonn
vorstand@lern-fair.de - Für den Vertragsschluss steht die deutsche Sprache zur Verfügung.
- Die jeweils aktuell gültigen Geschäftsbedingungen können jederzeit unter www.lern-fair.de/agb eingesehen werden.
§ 5 Vertragsgegenstand
- Vertragsgegenstand ist die kostenlose Nutzung der Angebote (vgl. Ziff. 2), die der Anbieter auf der Plattform zur Verfügung stellt.
- Im Einzelnen bietet der Anbieter dem Schüler über die Plattform folgende Angebote:
- Individuelle Unterstützung („1:1-Unterstützung“)Schüler können über den Anbieter digital mit Helfern vernetzt werden. Ziel ist es, dass sich Helfer und Schüler anschließend selbstbestimmt online über bestimmte Wissens- und Lerninhalte austauschen können, um so die schulischen Lernerfolge des Schülers zu fördern.(vgl. insbesondere auch § 7 Ziff. 2)
- Unterstützung in einer Gruppe („Gruppenkurse“)Mit Gruppenkursen via Video-Chat wird dem Schüler die Möglichkeit geboten, sich mit schulischen und außerschulischen Themen zu beschäftigen und neue Kenntnisse zu erlangen.(vgl. insbesondere auch § 7 Ziff. 3)
- Das Engagement der Helfer erfolgt jeweils unentgeltlich aus altruistischen Motiven heraus; insbesondere hat der Schüler die vom Helfer aufgewandte Zeit und Mühe in keiner Weise zu vergüten.
- Es gibt keinen Rechtsanspruch des Schülers auf die Zurverfügungstellung der Angebote des Anbieters auf der Website oder der Plattform, d. h. es liegt im alleinigen Ermessen des Anbieters, ob es einer Person ermöglicht wird, die Angebote zu nutzen, und den Umfang der zur Verfügung gestellten Angebote zu bestimmen.
- Die Nutzung der Angebote ist ausschließlich zu privaten Zwecken gestattet.
§ 6 Verfügbarkeit und Inhalt der Plattform
- Der Anbieter bemüht sich, die Angebote möglichst unterbrechungsfrei zum Abruf über das Internet anzubieten. Auch bei aller Sorgfalt können Ausfallzeiten jedoch nicht ausgeschlossen werden, in denen die Webserver nicht aufrufbar sind.
- Dies ist insbesondere möglich auf Grund von technischen oder sonstigen Problemen, die nicht im Einflussbereich vom Anbieter liegen (Verschulden Dritter, höhere Gewalt, Angriffe gegen die Infrastruktur durch Hacker etc.), wie auch Deployments durch den Anbieter selbst zur Verbesserung der Plattform. Der Schüler erkennt daher an, dass eine ständige Verfügbarkeit der Plattform technisch nicht zu realisieren ist.
- Es ist auch möglich, dass der Anbieter Inhalt und Struktur der Plattform sowie die dazugehörigen Benutzeroberflächen und Angebote oder Teile davon ändern oder (ersatzlos) einstellen muss, um die Funktionsfähigkeit und Sicherheit zu optimieren, die Funktionsweise und Features anzupassen, Gesetzen zu entsprechen oder illegale Aktivitäten auf den Systemen oder deren Missbrauch zu verhindern. Die Auswirkungen solcher Änderungen auf die Nutzung der Angebote durch den Schüler wird der Anbieter jederzeit berücksichtigen und im Hinblick auf die jeweiligen berechtigten Interessen abwägen. Soweit es dem Anbieter möglich und zumutbar ist, informiert er den Schüler über die von diesem zur Verfügung gestellte E-Mail-Adresse unverzüglich über eine geplante Einstellung oder wesentliche Änderungen an den Angeboten, die negative Auswirkungen auf deren Nutzung haben. Nicht zumutbar ist eine solche Ankündigung beispielsweise bei Maßnahmen, mit denen die Sicherheit und Gesetzmäßigkeit der Angebote (insbesondere Verhinderung illegaler Aktivitäten) sichergestellt wird, um rechtlichen Anforderungen nachkommen und/oder Missbrauch verhindern zu können.
- Eine unbegrenzte Verfügbarkeit der Plattform wird vom Anbieter nicht gewährleistet. Es ist also möglich, dass der Anbieter das gesamte Angebot aufgibt bzw. einstellt. Dies liegt im alleinigen Ermessen des Anbieters. Über eine solche Einstellung des Angebots informiert der Anbieter den Schüler mindestens vier Wochen im Voraus an die von diesem zur Verfügung gestellte E-Mail-Adresse, damit dieser entsprechende Vorkehrungen treffen kann.
§ 7 Angebotsbezogene Regelungen
- Regelungen betreffend alle Angebote
- Der Anbieter bemüht sich, die Angebote durch geeignete Helfer durchführen zu lassen. Es besteht jedoch kein Rechtsanspruch auf die tatsächliche Durchführung der Angebote, insbesondere nicht auf die Unterstützung durch einen bestimmten Helfer. Dem Schüler stehen in diesem Zusammenhang keine Ansprüche gegenüber dem Anbieter zu.
- Der Anbieter hat keinen Einfluss auf die Art und Qualität der tatsächlichen Inhalte. Der Anbieter prüft in einem Kennenlerngespräch zwar jeden Helfer auf seine grundsätzliche Eignung. Art und Qualität der Inhalte liegen aber im alleinigen Verantwortungsbereich des jeweiligen Helfers. Dem Schüler stehen in diesem Zusammenhang keine Ansprüche gegenüber dem Anbieter zu.
- Um freigeschaltet zu werden, muss der Schüler ein Kennenlerngespräch mit dem Anbieter durchführen. Eine Ausnahme hiervon kann im Einzelfall bei Schülern gemacht werden, die sich bspw. über unsere Partnerinstitutionen anmelden oder bereits an einem anderen Angebot vom Anbieter teilgenommen haben.
- Schüler, die sich über unsere Partnerinstitutionen anmelden, können bei der Nutzung der Angebote priorisiert werden (z.B. durch vorrangige Berücksichtigung bei der Vernetzung mit einem Helfer oder bei der Verteilung von Gruppenkursplätzen).
- Das Angebot richtet sich ausschließlich an Schüler, die aus finanziellen, sozialen, persönlichen oder kulturellen Gründen keine oder nur sehr eingeschränkte Möglichkeiten haben, herkömmliche Bildungsangebote (wie z.B. bezahlte Nachhilfe) wahrzunehmen. Der Anbieter behält sich das Recht vor, Schüler, die nicht zu dieser Zielgruppe gehören, von den nachfolgenden Angeboten auszuschließen und gemäß § 12 Ziff. 2 Buchst. c. den Zugang zum „User-Bereich” zu sperren.
- Regelungen betreffend die 1:1-Unterstützung
- Der Anbieter behält sich das Recht vor, Schüler für die 1:1-Unterstützung abzulehnen und entscheidet nach eigenem Ermessen (unter Berücksichtigung von § Ziff. 1 Buchst. d. darüber, ob das Vermittlungsgesuch des Schülers auf der Plattform freigeschaltet wird. Ein Rechtsanspruch auf Freischaltung eines Vermittlungsgesuchs besteht nicht. Es gilt das uneingeschränkte Hausrecht des Anbieters.
- Der Schüler hat keinen Rechtsanspruch auf die Verknüpfung mit einem Helfer, eine bestimmte Dauer der Lernunterstützung oder bestimmte Lerninhalte. Dem Schüler stehen in diesem Zusammenhang keine Ansprüche gegenüber dem Anbieter zu.
- Der Schüler und der Helfer sind gemeinsam dafür verantwortlich, die Lerninhalte festzulegen, Termine zu vereinbaren und Absprachen einzuhalten. Ebenso sind sie frei in der Auswahl und Nutzung von Tools zur digitalen Zusammenarbeit.
- Regelungen betreffend Gruppenkurse
- Der Anbieter behält sich das Recht vor, Gruppenkurse abzusagen, zum Beispiel wenn sich keine ausreichende Zahl an Schülern hierfür angemeldet hat oder der Kursleiter kurzfristig verhindert ist.
- Der Anbieter prüft lediglich die Metadaten (z.B. Kurstitel, Kurzbeschreibung, Termine, usw.) des von dem jeweiligen Helfer eingestellten Kurses oder Workshops. Der Inhalt eines Gruppenkurses kann vom Anbieter aus tatsächlichen Gründen nicht überprüft werden und liegt allein im Verantwortungsbereich des Helfers.
- Der Schüler kann sich für einen Gruppenkurs anmelden; es besteht jedoch kein Rechtsanspruch auf die tatsächliche Gewährung eines Gruppenkursplatzes.
§ 8 Erklärungen und Pflichten des Schülers
- Alle Helfer, die sich nach dem 01. Januar 2022 registriert haben, müssen ‒ bevor sie für den Verein tätig werden dürfen ‒ bestätigen, dass sie noch nie wegen einer der in § 72a Abs. 1 SGB VIII genannten Straftaten verurteilt worden sind und dass derzeit kein Ermittlungsverfahren wegen einer solchen Straftat gegen sie läuft. Hierzu müssen alle Helfer, die in regelmäßigem Kontakt zu Schülern stehen und individuelle Unterstützung leisten (vgl. § 4 Ziff. 2 Buchst. a.) ein erweitertes Führungszeugnis innerhalb von 8 Wochen nach ihrer Freischaltung vorlegen. In Ausnahmefällen kann die Frist verlängert werden (z.B. wenn die terminlichen Kapazitäten der örtlichen Meldebehörde eine rechtzeitige Beantragung nicht erlauben). Erhält der Anbieter innerhalb dieser Frist kein erweitertes Führungszeugnis von dem Helfer, wird die Zuordnung mit dem Schüler automatisch aufgelöst. Bei der Nutzung der Angebote kann der Schüler in Kontakt mit Helfern kommen, die sich vor dem 01. Januar 2022 registriert und insbesondere kein erweitertes Führungszeugnis eingereicht haben. Mit Bestätigung dieser Geschäftsbedingungen bestätigt der Schüler, dass ihm dies bekannt ist. Jegliche ‒ auch noch so unwesentlichen ‒ Vorfälle oder begründete Sorge in Bezug auf ein unangemessenes Verhalten des Helfers im Zusammenhang mit der Wahrnehmung der Angebote bittet der Anbieter, ihm unverzüglich per E-Mail an sorgen-eule@lern-fair.de zu melden.
- Der Schüler verpflichtet sich, keine Handlungen vorzunehmen, die gegen die aufgeführten Mindestanforderungen an ein verantwortungsbewusstes Handeln oder sonst gegen geltendes deutsches Recht verstoßen. Dazu gehören:
- Accountsicherheit
Der Account darf nur von dem jeweiligen Schüler selbst − bzw. zur Unterstützung bei der Wahrnehmung der Angebote durch den Schüler auch von seinem Vertreter − genutzt werden und ist nicht übertragbar. Es ist nicht gestattet, Dritten Zugang zu der Plattform zu ermöglichen. Ebenso ist der Schüler für den Schutz vor Missbrauch des Accounts verantwortlich. Die Zugangsdaten sind daher insbesondere vor Zu- oder Angriffen Dritter zu schützen. - Nutzungsrechte
Der Schüler versichert, dass er die erforderlichen Rechte an den von ihm auf der Plattform eingestellten oder über die Plattform versendeten Inhalten innehat, insbesondere die erforderlichen Nutzungsrechte an darin enthaltenen Urheber- und/oder Leistungsschutzrechten. Darüber hinaus versichert der Schüler, dass diese Inhalte keine Persönlichkeitsrechte Dritter verletzen. - Allgemeiner Umgang und Vermeidung von Diskriminierung
Die eigene Grundhaltung muss durch Zuverlässigkeit, Respekt und Wertschätzung gegenüber anderen Nutzern der Angebote des Anbieters gekennzeichnet sein. Dies beinhaltet die Akzeptanz jedes Beteiligten als gleichberechtigte Person, insbesondere unabhängig von deren Alter, Geschlecht, ethnischer Herkunft, Kultur, Status, sexueller Orientierung, Weltanschauung oder Religion. - Nichtbeeinflussung
Die Kommunikation zwischen den Nutzern ist stets sachbezogen zu halten.- Andere dürfen insbesondere nicht in ihren politischen, religiösen und/oder weltanschaulichen Ansichten beeinflusst werden.
- Die Angebote des Anbieters dürfen nicht verwendet werden, um unverlangte Werbe- oder kommerzielle Inhalte oder andere unerwünschte oder unzumutbare Belästigungen (Spam) zu verbreiten.
- Privatsphäre und Datenschutz
Der Schüler muss alle ihm zugänglichen Daten vertraulich behandeln. Das bedeutet insbesondere, dass keine personenbezogenen Daten an Dritte weitergegeben werden dürfen und er die ihm im Rahmen der Nutzung der Angebote anvertrauten personenbezogenen Daten nur für den Zweck, die Unterstützung durch den Helfer, verwendet. Nach Beendigung einer Zuteilung hat der Schüler die ihm bekannt gewordenen personenbezogenen Daten zu löschen. Der Schüler ist gehalten, nur Dienste zu verwenden, die die Einhaltung des Datenschutzniveaus der Datenschutzgrundverordnung gewährleisten können. Die Einhaltung der Privatsphäre gilt auch für den Austausch mit dem Anbieter, Familienmitgliedern, Freunden oder anderen Personen. Der Schüler verpflichtet sich insbesondere auch zur Verschwiegenheit über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse anderer. - Schadsoftware
Der Schüler darf keine Viren oder schädliche Codes hochladen oder sonst etwas tun, das die einwandfreie Funktionsweise bzw. das Erscheinungsbild der Angebote des Anbieters unterbinden, überlasten oder sonst beeinträchtigen könnte. - Zugriffsverschaffung
Der Schüler darf (ohne vorherige Zustimmung des Anbieters) nicht mittels automatisierter Methoden auf Daten der Angebote zugreifen, solche Daten erheben oder versuchen, auf Daten zuzugreifen, für die er keine Zugriffsberechtigung hat.
- Accountsicherheit
- Bei einem Verstoß gegen die zuvor genannten Bestimmungen kann der Anbieter unabhängig von einer Kündigung des Vertrages nach eigenem Ermessen:
- Inhalte, die der Schüler eingestellt hat, löschen oder abändern,
- eine Abmahnung aussprechen oder
bei einem schweren oder mehrfachen Verstoß auch - den Zugang zum „User-Bereich" sperren.
Unabhängig von den zuvor genannten Maßnahmen behält sich der Anbieter die Geltendmachung seiner aus Verstößen des Schülers resultierenden Schadensersatzansprüche vor.
- Sollten Dritte oder andere Nutzer den Anbieter wegen Rechtsverstößen in Anspruch nehmen, die
- aus den von dem Schüler eingestellten oder versendeten Inhalten resultieren und/oder
- aus der Nutzung der Dienste des Anbieters durch den Schüler entstehen,
verpflichtet sich der Schüler, den Anbieter von jeglichen Ansprüchen, einschließlich Schadensersatzansprüchen, freizustellen und dem Anbieter die Kosten zu ersetzen, die diesem wegen der Rechtsverletzung entstehen. Der Anbieter wird in diesem Fall insbesondere von den Kosten der notwendigen Rechtsverteidigung freigestellt. Er ist berechtigt, hierfür von dem Schüler einen angemessenen Vorschuss zu fordern. Der Schüler ist ferner verpflichtet, den Anbieter nach Treu und Glauben mit Informationen und Unterlagen bei der Rechtsverteidigung gegenüber Dritten zu unterstützen.
Die zuvor genannten Freistellungspflichten des Schülers bestehen nicht, wenn- der Schüler die Rechtsverletzung nicht zu vertreten hat und/oder
- der Anbieter trotz Kenntnis oder grob fahrlässiger Unkenntnis nichts unternommen hat, um die Rechtsverletzung zu vermeiden oder ihre Fortführung zu unterbinden.
Alle weitergehenden Rechte sowie Schadensersatzansprüche des Anbieters bleiben unberührt.
- Der Schüler erklärt sich damit einverstanden, dass er von zugeordneten Helfern für die Durchführung der Angebote kontaktiert und die zu diesem Zweck vom Anbieter zur Verfügung gestellte Software eingesetzt werden darf.
- Die Aufsichtspflicht des Vertreters eines minderjährigen Schülers erstreckt sich auch auf Handlungen des minderjährigen Schülers im Internet, vgl. §§ 1626 Abs. 1, 1631 Abs. 1 BGB. Es liegt insbesondere im Verantwortungsbereich des Vertreters, dafür zu Sorgen, dass der Schüler dem Anbieter und Dritten keine Schäden zufügt.
§ 9 Weitere Verhaltensrichtlinien
Um einen möglichst effektiven Lernerfolg zu erzielen und gleichzeitig das eigene Wohlbefinden zu gewährleisten, sollte weiterhin eigenverantwortlich Folgendes beachtet werden:
- Selbstfürsorge
Jeder Schüler sollte die Grenzen der eigenen Belastbarkeit rechtzeitig erkennen und akzeptieren. Das bedeutet, dass auch ein Zurücknehmen der eigenen Person oder eine Kürzung des Arbeitsaufwandes jederzeit in Betracht gezogen werden kann. - Freiwilligkeit
Jegliche Teilnahme an den Angeboten des Anbieters ist freiwillig. Das bedeutet, dass jederzeit und von jeder Person eigenständige Entscheidungen getroffen werden können und dass das eigene Handeln selbstbestimmt ist. Wenn eine Person eine Handlung nicht ausführen möchte, ist dies zu akzeptieren.
§ 10 Übertragung von Nutzungsrechten
- Das Urheberrecht an Metadaten und an eingestellten Inhalten des Schülers und etwaige verwandte Schutzrechte für Handlungen des Schülers, soweit diese nach dem Urheberrechtsgesetz (UrhG) geschützt sind, verbleiben grundsätzlich bei ihm. Der Schüler räumt dem Anbieter jedoch mit Angabe von Metadaten und/oder mit Einstellung von Inhalten auf der Plattform des Anbieters das Recht (einfaches Nutzungsrecht) ein, diese dauerhaft auf der Website und/oder Plattform zu behalten und zu nutzen, insbesondere zur Darstellung vergangener Gruppenkurse. Der Schüler stellt sicher, dass er alle bestehenden Rechte Dritter an den Metadaten und den eingestellten Inhalten im erforderlichen Umfang eingeräumt bekommen hat, um dem Anbieter das vorgenannte einfache Nutzungsrecht wirksam einzuräumen.
- Die in Ziff. 1 genannten Nutzungsrechte des Anbieters bleiben auch im Falle einer Kündigung des Nutzungsvertrags oder einer Sperrung des User-Bereichs bestehen; § 42 UrhG ist jedoch anwendbar.
§ 11 Haftungsbeschränkung und Höhere Gewalt
- Der Anbieter haftet unbeschränkt nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, die auf einer schuldhaften Pflichtverletzung des Anbieters, seines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Gleiches gilt für sonstige Schäden, die auf einer mindestens grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Anbieters, seines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
- Ohne Einschränkung und Erweiterung der obigen Bestimmung haftet der Anbieter unter Begrenzung auf Ersatz des bei Vertragsschluss vorhersehbaren vertragstypischen Schadens für solche Schäden, die auf einer leicht fahrlässigen Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten durch ihn, durch seinen gesetzlichen Vertreter oder seinen Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten des Anbieters sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Schüler regelmäßig vertrauen darf.
- Im Übrigen haftet der Anbieter nicht.
- Soweit die Haftung des Anbieters ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von gesetzlichen Vertretern und Organen des Anbieters, seiner Mitarbeiter und seiner Erfüllungsgehilfen.
- Der Anbieter übernimmt keinerlei Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität von auf der Website und/oder auf der Plattform eingestellten Inhalten Dritter. Der Anbieter bemüht sich, eigene Inhalte richtig, vollständig und aktuell zu halten, kann dies aber nicht garantieren.
- Der Anbieter ist von seiner Leistungspflicht befreit, sofern die Nichterfüllung auf Umstände höherer Gewalt oder sonstige unvorhergesehene und nicht vom Anbieter zu vertretende Umstände zurückzuführen ist (z.B. Krieg, Streik, Naturkatastrophen, Wassereinbrüche, Systemausfälle im Internet oder Sabotage durch Schadsoftware). Die Befreiung von der Leistungspflicht gilt auch bei Verzögerungen aufgrund von Umständen im Verantwortungsbereich des Schülers, z.B. mangelnde Verfügbarkeit nutzerseitiger IT-Einrichtungen mit zugehörigen Schnittstellen.
§ 12 Laufzeit / Sperrung des „User-Bereichs“
- Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Beide Parteien können den Vertrag mit einer Kündigungsfrist von 14 Tagen in Textform (insbesondere per E-Mail) gegenüber der anderen Vertragspartei kündigen.
- Im Fall der Registrierung eines unter 7-jährigen Kindes nach § 2 Ziff. 2 Buchst. c läuft der Vertrag nur bis zum Neuabschluss mit dem in die beschränkte Geschäftsfähigkeit gewachsenen Kindes.
- Unabhängig davon kann der Anbieter den Zugriff des Schülers auf die Plattform jederzeit sperren oder einschränken, wenn
- einer der Fälle der § 8 Ziff. 3 Buchst. c. dieser Geschäftsbedingungen vorliegt oder
- eine Gefahr der Beschädigung oder Beeinträchtigung der Systeme des Anbieters oder die Gefahr eines Schadens für die Allgemeinheit besteht oder
- entsprechend § 7 Ziff. 1 Buchst. e. der Schüler nicht zur Zielgruppe gehört oder
- das nunmehr beschränkt geschäftsfähige Kind mit dem Abschluss eines eigenen Vertrages im Verzug ist.
- Eine rechtmäßige Sperrung des „User-Bereichs“ nach § 8 Ziff. 3 Buchst. c und d. dieser Geschäftsbedingungen durch den Anbieter berechtigt den Schüler nicht zur Geltendmachung von Ansprüchen gegenüber dem Anbieter.
- Das Recht auf Kündigung aus wichtigem Grund des Anbieters und des Schülers bleibt hiervon unberührt.
§ 13 Datenschutz
- Der Anbieter erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten von Schülern ohne weitergehende, notwendige Einwilligung, soweit sie für die Vertragsbegründung und -abwicklung erforderlich sind. Weitere Informationen sind unter Datenschutzerklärung (https://www.lern-fair.de/rechtliches/datenschutz) abrufbar.
- Dem Schüler ist bekannt, dass der Anbieter die auf der Plattform gespeicherten Daten aus technischer Sicht zur Erbringung des Dienstes unter Beachtung des geltenden Datenschutzrechts einsehen kann. Andere Teilnehmer im Internet könnten technisch in der Lage sein, unbefugt in die Übertragung einzudringen und den Nachrichtenverkehr mitzulesen oder zu manipulieren. Für die Sicherheit der von ihm ins und über das Internet übermittelten Daten — also der tatsächlichen Übermittlung — ist der Schüler vollständig selbst verantwortlich.
§ 14 Änderungen der Geschäftsbedingungen
Der Anbieter behält sich vor, aus sachlich berechtigten Gründen, insbesondere aufgrund von Gesetzesänderungen, die diese Geschäftsbedingungen betreffen, oder um eine bessere Funktionalität der Plattform zu ermöglichen, die Geschäftsbedingungen mit Wirkung für die Zukunft zu ändern und anzupassen, soweit die Änderung oder Anpassung für den Schüler unter Berücksichtigung der Interessen des Anbieters zumutbar sind. Der Anbieter wird den Schüler spätestens einen Monat vor dem geplanten Inkrafttreten der neuen Fassung der Geschäftsbedingungen per E-Mail auf die geplanten Änderungen hinweisen. In der Benachrichtigung informiert der Anbieter den Schüler über dessen Möglichkeit, der geplanten Änderung innerhalb der jeweils gesetzten Frist (von mindestens einem Monat) zu widersprechen. Widerspricht der Schüler der Geltung der neuen Geschäftsbedingungen innerhalb der Frist nicht und nutzt die Plattform weiterhin, so gelten die neuen Geschäftsbedingungen als akzeptiert; auch auf diese Rechtsfolge wird der Schüler in der Benachrichtigung über die Änderung hingewiesen. Sollte der Schüler den aktualisierten Geschäftsbedingungen innerhalb der jeweils gesetzten Frist widersprechen, wird die betreffende Änderung/Anpassung gegenüber dem Schüler nicht wirksam; ausgenommen hiervon sind Änderungen, die rechtlich notwendig sind.
§ 15 Schlussbestimmungen
- Der Vertrag ist nicht übertragbar. Vertreter als Vertragspartner nach § 2 Ziff. 2 Buchst. c sind selbst Vertragspartner, sind für Handlungen des Kindes verantwortlich und müssen bei Erreichen des 7. Lebensjahres auf einen eigenen Account des Kindes hinwirken.
- Der Schüler darf keine ihm im Rahmen dieser Geschäftsbedingungen zustehenden Rechte bzw. keine der ihm obliegenden Pflichten ohne die Einwilligung des Anbieters in Textform auf andere übertragen.
- Die Parteien vereinbaren, dass auf diese Geschäftsbedingungen und Streitigkeiten hieraus deutsches Recht Anwendung findet. Soweit der Schüler seinen Wohnsitz nicht in Deutschland hat, werden die zwingend anzuwendenden verbraucherrechtliche Bestimmungen des Rechts am Wohnsitz des Schülers durch die vorhergehende Rechtswahl nicht ausgeschlossen.
- Diese Geschäftsbedingungen stellen die gesamte Vereinbarung zwischen dem Schüler und dem Anbieter in Bezug auf die Nutzung der Angebote des Anbieters durch den Schüler dar.
- Soweit in diesen Geschäftsbedingungen nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist, bedürfen alle Erklärungen und Mitteilungen im Rahmen des Vertragsverhältnisses mit dem Schüler der Textform i. S. d. § 126b BGB (z.B. via E-Mail).
- Das Versäumnis des Anbieters, Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen durchzusetzen, stellt keinen Rechtsverzicht dar.
Stand: 01.10.2025
