Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Helfer:innen
§ 1 Geltungsbereich
- Der Lern-Fair e.V., Gluckstr. 1, 53115 Bonn, („Anbieter“) betreibt die Website www.lern-fair.de („Website“) und das u. a. darüber zugängliche Portal app.lern-fair.de („Plattform“), auf dem sich Nutzer registrieren können (“Helfer”).
- Für die Nutzung der Plattform gelten ausschließlich die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen („Geschäftsbedingungen“), sofern nicht in Textform, ggf. mit einem hierzu befugten Vertretungsberechtigten, etwas anderes vereinbart ist.
§ 2 Registrierung und Umgang mit Zugangsdaten
- Nach der Verifizierung der E-Mail-Adresse muss der Helfer über die Plattform ein Kennenlerngespräch mit dem Anbieter durchführen, um freigeschaltet (vgl. § 4 Ziff. 1) zu werden. Eine Ausnahme hiervon kann im Einzelfall bei der Leitung von Gruppenkursen (vgl. § 5 Ziff. 2, b.) gemacht werden, bei welchen bereits einer der Helfer das Kennenlerngespräch durchgeführt hat. Von Partnerinstitutionen entsendete Helfer müssen für die Leitung von Gruppenkursen kein Kennenlerngespräch durchführen.
- Der Anbieter behält sich das Recht vor, registrierte Helfer abzulehnen und entscheidet nach eigenem Ermessen darüber, ob der Account des Helfers auf der Plattform freigeschaltet wird. Ein Rechtsanspruch auf Freischaltung eines Accounts besteht nicht. Es gilt das uneingeschränkte Hausrecht des Anbieters.
- Helfer, die im regelmäßigen Kontakt zu Schülern stehen und individuelle Unterstützung leisten (vgl. § 5 Ziff. 2 Buchst. a.), müssen innerhalb von acht Wochen nach dem Kennenlerngespräch ein erweitertes Führungszeugnis (§ 30a Abs. 1 BZRG) beim Anbieter vorlegen. Die Freischaltung des Accounts erfolgt zum Zeitpunkt des Kennenlerngesprächs unter der Bedingung, dass das erweiterte Führungszeugnis innerhalb dieser Frist nachgereicht wird. Nach fruchtlosem Ablauf dieser Frist wird der Account des Helfers automatisch deaktiviert. Etwaige in der Zwischenzeit erfolgte Zuteilungen zu Schülern werden aufgehoben. In Ausnahmefällen kann die Frist verlängert werden (z. B. wenn die terminlichen Kapazitäten der örtlichen Meldebehörde eine rechtzeitige Beantragung nicht erlauben).
- Die Nutzung der Plattform ist nur zulässig, wenn der Helfer sein Einverständnis mit diesen Geschäftsbedingungen in ihrer zu diesem Zeitpunkt aktuellen Fassung erklärt hat. Dies tut der Helfer, indem er während der E-Mailverifikation des Registrierungsprozesses nach Ziff. 5 sicherstellt, dass Helfer und ggf. Vertreter (im Fall von Ziff. 2 Buchst. b und c) den vorliegenden AGB zustimmen (zur Änderung der Geschäftsbedingungen siehe § 14). Entgegenstehende, abweichende oder ergänzende Bedingungen des Helfers gelten nicht, es sei denn, der Anbieter stimmt diesen im Einzelfall ausdrücklich schriftlich durch Unterschrift eines hierzu befugten Vertretungsberechtigten zu.
- Nach der Registrierung (vgl. Ziff. 1) wird an die bei der Registrierung angegebene E-Mail-Adresse automatisch eine Bestätigungsemail zur Verifizierung seiner Daten versendet. Mit der Bestätigung dieser E-Mail versichert der Helfer, dass die von ihm übermittelten Daten richtig und vollständig sind.
§ 3 Freischaltung auf der Plattform
- Nach der Verifizierung der E-Mail-Adresse muss der Helfer über die Plattform ein Kennenlerngespräch mit dem Anbieter durchführen, um freigeschaltet (vgl. § 4 Ziff. 1) zu werden. Eine Ausnahme hiervon kann im Einzelfall bei der Leitung von Gruppenkursen (vgl. § 5 Ziff. 2, b.) gemacht werden, bei welchen bereits einer der Helfer das Kennenlerngespräch durchgeführt hat. Von Partnerinstitutionen entsendete Helfer müssen für die Leitung von Gruppenkursen kein Kennenlerngespräch durchführen.
- Der Anbieter behält sich das Recht vor, registrierte Helfer abzulehnen und entscheidet nach eigenem Ermessen darüber, ob der Account des Helfers auf der Plattform freigeschaltet wird. Ein Rechtsanspruch auf Freischaltung eines Accounts besteht nicht. Es gilt das uneingeschränkte Hausrecht des Anbieters.
- Helfer, die im regelmäßigen Kontakt zu Schülern stehen und individuelle Unterstützung leisten (vgl. § 5 Ziff. 2 Buchst. a.), müssen innerhalb von acht Wochen nach dem Kennenlerngespräch ein erweitertes Führungszeugnis (§ 30a Abs. 1 BZRG) beim Anbieter vorlegen. Die Freischaltung des Accounts erfolgt zum Zeitpunkt des Kennenlerngesprächs unter der Bedingung, dass das erweiterte Führungszeugnis innerhalb dieser Frist nachgereicht wird. Nach fruchtlosem Ablauf dieser Frist wird der Account des Helfers automatisch deaktiviert. Etwaige in der Zwischenzeit erfolgte Zuteilungen zu Schülern werden aufgehoben. In Ausnahmefällen kann die Frist verlängert werden (z. B. wenn die terminlichen Kapazitäten der örtlichen Meldebehörde eine rechtzeitige Beantragung nicht erlauben).
§ 4 Vertragsschluss
- Der unentgeltliche Nutzungsvertrag zwischen dem Anbieter und dem volljährigen Helfer kommt erst nach dem Kennenlerngespräch mit der vollständigen Freischaltung des Accounts und dessen Funktionen durch den Anbieter zustande.
- Bei Helfern zwischen 7-17 Jahren kommt der unentgeltliche Nutzungsvertrag zwischen dem Anbieter und dem Helfer erst nach dem Kennenlerngespräch mit der vollständigen Freischaltung des Accounts und dessen Funktionen durch den Anbieter, sowie der Zustimmung zum Vertragsschluss und den Geschäftsbedingungen durch den Vertreter zustande.
- Vertragspartei ist der:
Lern-Fair e.V.
Gluckstr. 1
53115 Bonn
vorstand@lern-fair.de - Für den Vertragsschluss steht die deutsche Sprache zur Verfügung.
- Die jeweils aktuell gültigen Geschäftsbedingungen können jederzeit unter www.lern-fair.de/agb eingesehen werden.
§ 5 Vertragsgegenstand
- Vertragsgegenstand ist die kostenlose Nutzung der Angebote (vgl. Ziff. 2), die der Anbieter auf der Plattform zur Verfügung stellt.
- Im Einzelnen bietet der Anbieter dem Helfer über die Plattform folgende Angebote:
- Individuelle Unterstützung („1:1-Unterstützung“)
Helfer können über den Anbieter digital mit Schülern vernetzt werden. Ziel ist es, dass sich Helfer und Schüler anschließend selbstbestimmt online über bestimmte Wissens- und Lerninhalte austauschen können, um so die schulischen Lernerfolge von Schülern zu fördern. (vgl. insbesondere auch § 7 Ziff. 2) - Unterstützung in einer Gruppe
Mit Gruppenkursen via Video-Chat soll Schülern die Möglichkeit geboten werden, sich gemeinsam in einer Gruppe mit schulischen, aber auch außerschulischen Themen zu beschäftigen und neue Kenntnisse zu erlangen.(vgl. insbesondere auch § 7 Ziff. 3)
- Individuelle Unterstützung („1:1-Unterstützung“)
- Das Engagement des Helfers erfolgt jeweils unentgeltlich aus altruistischen Motiven heraus; Aufwendungen werden grundsätzlich nicht erstattet. Im Einzelfall geltende Ausnahmen hiervon (z. B. Teilnahme an einer freiwilligen Studie) werden für den Helfer explizit kenntlich gemacht.
- Es gibt keinen Rechtsanspruch des Helfers auf die Zurverfügungstellung der Angebote des Anbieters auf der Website oder der Plattform, d. h. es liegt im alleinigen Ermessen des Anbieters, ob es einer Person ermöglicht wird, die Angebote zu nutzen, und den Umfang der zur Verfügung gestellten Angebote zu bestimmen.
- Die Nutzung der Angebote ist ausschließlich zu privaten Zwecken gestattet.
§ 6 Verfügbarkeit und Inhalt der Plattform
- Der Anbieter bemüht sich, die Angebote möglichst unterbrechungsfrei zum Abruf über das Internet anzubieten. Auch bei aller Sorgfalt können Ausfallzeiten jedoch nicht ausgeschlossen werden, in denen die Webserver nicht aufrufbar sind.
- Dies ist insbesondere möglich auf Grund von technischen oder sonstigen Problemen, die nicht im Einflussbereich vom Anbieter liegen (Verschulden Dritter, höhere Gewalt, Angriffe gegen die Infrastruktur durch Hacker etc.), wie auch Deployments durch den Anbieter selbst zur Verbesserung der Plattform. Der Schüler erkennt daher an, dass eine ständige Verfügbarkeit der Plattform technisch nicht zu realisieren ist.
- Es ist auch möglich, dass der Anbieter Inhalt und Struktur der Plattform sowie die dazugehörigen Benutzeroberflächen und Angebote oder Teile davon ändern oder (ersatzlos) einstellen muss, um die Funktionsfähigkeit und Sicherheit zu optimieren, die Funktionsweise und Features anzupassen, Gesetzen zu entsprechen oder illegale Aktivitäten auf den Systemen oder deren Missbrauch zu verhindern. Die Auswirkungen solcher Änderungen auf die Nutzung der Angebote durch den Schüler wird der Anbieter jederzeit berücksichtigen und im Hinblick auf die jeweiligen berechtigten Interessen abwägen. Soweit es dem Anbieter möglich und zumutbar ist, informiert er den Schüler über die von diesem zur Verfügung gestellte E-Mail-Adresse unverzüglich über eine geplante Einstellung oder wesentliche Änderungen an den Angeboten, die negative Auswirkungen auf deren Nutzung haben. Nicht zumutbar ist eine solche Ankündigung beispielsweise bei Maßnahmen, mit denen die Sicherheit und Gesetzmäßigkeit der Angebote (insbesondere Verhinderung illegaler Aktivitäten) sichergestellt wird, um rechtlichen Anforderungen nachkommen und/oder Missbrauch verhindern zu können.
- Eine unbegrenzte Verfügbarkeit der Plattform wird vom Anbieter nicht gewährleistet. Es ist also möglich, dass der Anbieter das gesamte Angebot aufgibt bzw. einstellt. Dies liegt im alleinigen Ermessen des Anbieters. Über eine solche Einstellung des Angebots informiert der Anbieter den Schüler mindestens vier Wochen im Voraus an die von diesem zur Verfügung gestellte E-Mail-Adresse, damit dieser entsprechende Vorkehrungen treffen kann.
§ 7 Angebotsbezogene Regelungen
- Regelungen betreffend alle Angebote
- Der Anbieter bemüht sich, passende Schüler für die Angebote zu finden. Es besteht jedoch kein Rechtsanspruch auf die tatsächliche Durchführung der Angebote, insbesondere nicht auf die Unterstützung eines bestimmten Schülers. Dem Helfer stehen in diesem Zusammenhang keine Ansprüche gegenüber dem Anbieter zu.
- Der Anbieter führt bei der Registrierung Kennenlerngespräche mit den Schülern durch. Trotz Überprüfung kann nicht vollumfänglich garantiert werden, dass ausschließlich Schüler Zugang zur Plattform erhalten und sie stets unsere Zulassungskriterien (wie z. B. die Zugehörigkeit zu einer bestimmten Zielgruppe) erfüllen
- Regelungen betreffend die 1:1-Unterstützung
- Der Helfer hat keinen Rechtsanspruch auf die Verknüpfung mit einem Schüler, eine bestimmte Dauer der Lernunterstützung oder bestimmte Lerninhalte. Dem Helfer stehen in diesem Zusammenhang keine Ansprüche gegenüber dem Anbieter zu.
- Helfer erklären sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten bereit, Schüler beim Lernen zu unterstützen und Fragen zu beantworten. Der Schüler und der Helfer sind gemeinsam dafür verantwortlich, die Lerninhalte festzulegen, Termine zu vereinbaren und Absprachen einzuhalten. Ebenso sind sie frei in der Auswahl und Nutzung von Tools zur digitalen Zusammenarbeit.
- Regelungen betreffend Gruppenkurse
- Der Anbieter behält sich das Recht vor, Gruppenkurse abzusagen, zum Beispiel wenn sich keine ausreichende Zahl an Schülern hierfür angemeldet hat.
- Der Anbieter prüft lediglich die Metadaten (z. B. Kurstitel, Kurzbeschreibung, Termine, usw.) des von dem Helfer eingestellten Gruppenkurses und behält sich das Recht vor, nach seinem Ermessen Veränderungen, insbesondere Korrekturen sprachlicher Art vorzunehmen, Tags anzupassen und vertragswidrige Angaben (vgl. insbesondere § 7 Nr. 2 d.) zu entfernen. Nach der Freischaltung eines Gruppenkurses darf der Helfer ohne weitere Überprüfung durch den Anbieter nur noch unwesentliche Änderungen an den Metadaten vornehmen, z. B. Rechtschreibfehler verbessern oder Termine hinzufügen.
- Der Inhalt eines Gruppenkurses an sich muss sich an den freigegebenen Metadaten orientieren. Der Inhalt eines Gruppenkurses kann vom Anbieter aus tatsächlichen Gründen nicht überprüft werden und liegt allein im Verantwortungsbereich des Helfers. Der Anbieter behält sich jedoch das Recht vor, einzelne Gruppenkurse zur Qualitätssicherung stichprobenartig zu kontrollieren.
- Der Anbieter entscheidet darüber, ob ein Gruppenkurs freigeschaltet und damit auf der Plattform angeboten wird. Eine Freischaltung kann aus berechtigten Gründen (insbesondere aufgrund fehlender Übereinstimmung mit dem Konzept des Anbieters oder Kurzfristigkeit der geplanten Termine) abgelehnt werden.
- Der Helfer ist dafür verantwortlich, dass ihm die Rechte an den bereitgestellten Inhalten zustehen, insbesondere indem er ausschließlich lizenzfreie Bilder verwendet bzw. Bilder, an denen ihm die erforderlichen Nutzungsrechte zustehen.
§ 8 Erklärungen und Pflichten als Helfer
- Der Anbieter informiert den Helfer per E-Mail über wichtige Änderungen beim Anbieter und seinen Angeboten. Dies umfasst auch ihn betreffende Neuigkeiten (beispielsweise hohe Nachfrage bei Unterstützung in einem konkreten Fach, anstehende Veranstaltungen oder neue Kurse).
- Der Helfer versichert, dass er wegen keiner der nachstehenden Normen des Strafgesetzbuches verurteilt worden ist und dass derzeit kein Ermittlungsverfahren wegen einer solchen Straftat gegen ihn läuft:
- §§ 171, 174, 174 a-c: Verletzung der Fürsorge oder Erziehungspflicht; sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen; sexueller Missbrauch von Gefangenen, behördlich Verwahrten oder Kranken und Hilfsbedürftigen in Einrichtungen; sexueller Missbrauch unter Ausnutzung einer Amtsstellung; sexueller Missbrauch unter Ausnutzung eines Beratungs-, Behandlungs- oder Betreuungsverhältnisses
- §§ 176, 176a-b: sexueller Missbrauch von Kindern; Schwerer sexueller Missbrauch von Kindern; Sexueller Missbrauch von Kindern mit Todesfolge
- §§ 177, 178: Sexueller Übergriff, sexuelle Nötigung, Vergewaltigung; Sexueller Übergriff, sexuelle Nötigung und Vergewaltigung mit Todesfolge
- §§ 180, 180a, 181a: Förderung sexueller Handlungen Minderjähriger; Ausbeutung von Prostituierten; Zuhälterei
- § 182: Sexueller Missbrauch von Jugendlichen
- §§ 183, 183a: Exhibitionistische Handlungen; Erregung öffentlichen Ärgernisses
- §§ 184, 184a-g, 284i, 184k: Verbreitung pornographischer Inhalte; Verbreitung gewalt- oder tierpornographischer Inhalte; Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornographischer Inhalte; Verbreitung, Erwerb und Besitz jogendpornographischer Inhalte; Veranstaltung und Besuch kinder- und jugendpornographischer Darbietungen; Ausübung der verbotenen Prostitution; Jugendgefährdende Prostitution; Sexuelle Belästigung; Verletzung des Intimbereichs durch Bildaufnahmen
- § 201a Abs. 3: Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs und von Persönlichkeitsrechten durch Bildaufnahmen, die die Nacktheit einer anderen Person unter achtzehn Jahren zum Gegenstand hat.
- § 225: Misshandlung von Schutzbefohlenen
- §§ 232-233a: Menschenhandel; Zwangsprostitution; Zwangsarbeit; Ausbeutung von Arbeitskraft; Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung
- §§ 234, 235, 236: Menschenraub; Entziehung Minderjähriger; Kinderhandel
- Der Helfer verpflichtet sich, keine Handlungen vorzunehmen, die gegen die aufgeführten Mindestanforderungen an ein verantwortungsbewusstes Handeln oder sonst gegen geltendes deutsches Recht verstoßen:
- Accountsicherheit
Der Account darf nur von dem jeweiligen Helfer selbst − bzw. zur Unterstützung durch den Helfer auch von seinem gesetzlichen Vertreter − genutzt werden und ist nicht übertragbar. Es ist nicht gestattet, Dritten unter Nutzung seiner Login-Daten den Zugang zu der Plattform zu ermöglichen. Ebenso ist der Helfer als Inhaber des Accounts für den Schutz vor dessen Missbrauch verantwortlich. Die Zugangsdaten sind daher insbesondere vor Zu- oder Angriffen Dritter zu schützen. - Nutzungsrechte
Der Helfer versichert, dass er die erforderlichen Rechte an den von ihm auf der Plattform eingestellten Inhalten oder über die Plattform versendeten Inhalten innehat, insbesondere die erforderlichen Nutzungsrechte an darin enthaltenen Urheber- und/oder Leistungsschutzrechten. Darüber hinaus versichert der Helfer, dass diese Inhalte keine Persönlichkeitsrechte Dritter verletzen. - Allgemeiner Umgang und Vermeidung von Diskriminierung
Die eigene Grundhaltung sollte durch Zuverlässigkeit, Respekt und Wertschätzung gegenüber anderen Nutzern der Angebote des Anbieters gekennzeichnet sein. Dies beinhaltet die Akzeptanz jedes Beteiligten als gleichberechtigte Person, insbesondere unabhängig von deren Alter, Geschlecht, ethnischer Herkunft, Kultur, Status, sexueller Orientierung, Weltanschauung oder Religion. - Nichtbeeinflussung
Die Kommunikation zwischen den Nutzern ist stets sachbezogen zu halten.- Andere dürfen insbesondere nicht in ihren politischen, religiösen und/oder weltanschaulichen Ansichten beeinflusst werden.
- Die Angebote des Anbieters dürfen nicht verwendet werden, um unverlangte Werbe- oder kommerzielle Inhalte oder andere unerwünschte oder unzumutbare Belästigungen (Spam) zu verbreiten.
- Information und Aufklärung
Jedes unwahre oder irreführende Versprechen gegenüber anderen Nutzern der Angebote (z.B. anderen Schülern oder Helfern) ist zu unterlassen. Kann eine Vereinbarung z.B. aus zeitlichen oder anderen Gründen nicht (mehr) wahrgenommen werden, sollte dies den beteiligten Person rechtzeitig mitgeteilt und begründet werden. - Privatsphäre und Datenschutz
Der Helfer muss alle ihm zugänglichen Daten vertraulich behandeln. Das bedeutet insbesondere, dass keine personenbezogenen Daten an Dritte weitergegeben werden dürfen und er die ihm im Rahmen seiner Tätigkeit anvertrauten personenbezogenen Daten nur für den Zweck, die Unterstützung des Schülers, verwendet. Nach Beendigung einer Zuteilung hat der Helfer die ihm bekannt gewordenen personenbezogenen Daten zu löschen. Der Helfer ist gehalten nur Dienste zu verwenden, die die Einhaltung des Datenschutzniveaus der Datenschutzgrundverordnung gewährleisten können. Die Einhaltung der Privatsphäre gilt auch für den Austausch mit dem Anbieter, Familienmitgliedern, Freunden oder anderen Personen. Der Helfer verpflichtet sich insbesondere auch zur Verschwiegenheit über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse anderer. - Schadsoftware
Der Helfer darf keine Viren oder schädliche Codes hochladen oder sonst etwas tun, was die einwandfreie Funktionsweise bzw. das Erscheinungsbild der Angebote des Anbieters unterbinden, überlasten oder sonst beeinträchtigen könnte. - Zugriffsverschaffung
Der Helfer darf (ohne vorherige Zustimmung des Anbieters) nicht mittels automatisierter Methoden auf Daten der Angebote zugreifen, solche Daten erheben oder versuchen, auf Daten zuzugreifen, für die er keine Zugriffsberechtigung hat. - Einverständnis eines Erziehungsberechtigten
Der Anbieter holt sich das Einverständnis eines Erziehungsberechtigten zur Kontaktaufnahme durch den Helfer und die Einwilligung in die Nutzung der vom Anbieter zur Verfügung gestellten Software ein. Für den Einsatz anderweitiger Software obliegt es dem Helfer, sich eigenverantwortlich das ausdrückliche Einverständnis eines Erziehungsberechtigten einzuholen. Entzieht ein Erziehungsberechtigter sein Einverständnis für den weiteren Kontakt mit dem Schüler oder wird die Zuteilung aufgelöst, ist die Zusammenarbeit unverzüglich zu beenden.
- Accountsicherheit
- Bei einem Verstoß gegen die zuvor genannten Bestimmungen kann der Anbieter unabhängig von einer Kündigung des Vertrages nach eigenem Ermessen:
- Inhalte, die der Helfer eingestellt hat, löschen oder abändern,
- eine Abmahnung aussprechen oder
bei einem schweren oder mehrfachen Verstoß auch
- den Zugang zum „User-Bereich" sperren.
Unabhängig von den zuvor genannten Maßnahmen behält sich der Anbieter die Geltendmachung seiner aus Verstößen des Schülers resultierenden Schadensersatzansprüche vor.
- Sollten Dritte oder andere Nutzer den Anbieter wegen Rechtsverstößen in Anspruch nehmen, die
- aus den von dem Helfer eingestellten oder versendeten Inhalten resultieren und/oder
- aus der Nutzung der Dienste des Anbieters durch den Helfer entstehen,
verpflichtet sich der Helfer, den Anbieter von jeglichen Ansprüchen, einschließlich Schadensersatzansprüchen, freizustellen und dem Anbieter die Kosten zu ersetzen, die diesem wegen der Rechtsverletzung entstehen. Der Anbieter wird in diesem Fall insbesondere von den Kosten der notwendigen Rechtsverteidigung freigestellt. Er ist berechtigt, hierfür von dem Helfer einen angemessenen Vorschuss zu fordern. Der Helfer ist ferner verpflichtet, den Anbieter nach Treu und Glauben mit Informationen und Unterlagen bei der Rechtsverteidigung gegenüber Dritten zu unterstützen.
Die zuvor genannten Freistellungspflichten des Helfers bestehen nicht, wenn- der Helfer die Rechtsverletzung nicht zu vertreten hat und/oder
- der Anbieter trotz Kenntnis oder grob fahrlässiger Unkenntnis nichts unternommen hat, um die Rechtsverletzung zu vermeiden oder ihre Fortführung zu unterbinden.
Alle weitergehenden Rechte sowie Schadensersatzansprüche des Anbieters bleiben unberührt.
- Der Helfer erklärt sich damit einverstanden, dass er von zugeordneten Schülern für die Durchführung der Angebote kontaktiert und die zu diesem Zweck vom Anbieter zur Verfügung gestellte Software eingesetzt werden darf.
§ 9 Weitere Verhaltensrichtlinien
Um eine möglichst effektive Unterstützung von Schülern und gleichzeitig das eigene Wohlbefinden zu gewährleisten, sollte weiterhin eigenverantwortlich Folgendes beachtet werden:
- Selbstfürsorge
Jeder Helfer sollte die Grenzen der eigenen Belastbarkeit rechtzeitig erkennen und akzeptieren. Das bedeutet, dass auch ein Zurücknehmen der eigenen Person oder eine Kürzung des Arbeitsaufwandes jederzeit in Betracht gezogen werden kann. - Freiwilligkeit
Jegliche Teilnahme an den Angeboten des Anbieters ist freiwillig. Das bedeutet, dass jederzeit und von jeder Person eigenständige Entscheidungen getroffen werden können und dass das eigene Handeln selbstbestimmt ist. Wenn eine Person eine Handlung nicht ausführen möchte, ist dies zu akzeptieren. - Pädagogische Kompetenz
Im Umgang mit anderen soll die Entdeckung und selbstbestimmte Nutzung eigener (kognitiver) Ressourcen angeregt, unterstützt und begleitet werden. Die Helfer sollten ihr Handeln dementsprechend möglichst daran orientieren, die Möglichkeiten und die Selbstorganisation der Schüler zu fördern. - Fachliche Kompetenz
Die eigenen Handlungskompetenzen sollten zu Beginn sowie bei der fortlaufenden Teilnahme an den Angeboten selbstkritisch geprüft und reflektiert werden. Dazu gehören eine realistische Selbsteinschätzung sowie die Fähigkeit, sich einzugestehen, dass bestimmte Inhalte die eigenen Kompetenzen überfordern. Helfer sollen vermeiden, im Fall von eigener Unsicherheit, falsche Inhalte zu vermitteln. Geäußerte Kritik sollte beachtet und so gut wie möglich umgesetzt werden.
§ 10 Übertragung von Nutzungsrechten
- Das Urheberrecht an Metadaten und an eingestellten Inhalten des Helfers und etwaige verwandte Schutzrechte für Handlungen des Helfers, soweit diese nach dem Urheberrechtsgesetz (UrhG) geschützt sind, verbleiben grundsätzlich bei ihm. Der Helfer räumt dem Anbieter jedoch mit Angabe von Metadaten und/oder mit Einstellung von Inhalten auf der Plattform des Anbieters das Recht (einfaches Nutzungsrecht) ein, diese dauerhaft auf der Website und/oder Plattform zu behalten und zu nutzen, insbesondere zur Darstellung vergangener Gruppenkurse. Der Helfer stellt sicher, dass er alle bestehenden Rechte Dritter an den Metadaten und den eingestellten Inhalten im erforderlichen Umfang eingeräumt bekommen hat, um dem Anbieter das vorgenannte einfache Nutzungsrecht wirksam einzuräumen.
- Die in Ziffer 1 genannten Nutzungsrechte des Anbieters bleiben auch im Falle einer Kündigung des Nutzungsvertrags oder einer Sperrung des User-Bereichs bestehen; § 42 UrhG ist jedoch anwendbar.
§ 11 Haftungsbeschränkung und Höhere Gewalt
- Der Anbieter haftet unbeschränkt nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, die auf einer schuldhaften Pflichtverletzung des Anbieters, seines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Gleiches gilt für sonstige Schäden, die auf einer mindestens grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Anbieters, seines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
- Ohne Einschränkung der obigen Bestimmung haftet der Anbieter unter Begrenzung auf Ersatz des bei Vertragsschluss vorhersehbaren vertragstypischen Schadens für solche Schäden, die auf einer leicht fahrlässigen Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten durch ihn, durch seinen gesetzlichen Vertreter oder seinen Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten des Anbieters sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Schüler regelmäßig vertrauen darf.
- Im Übrigen haftet der Anbieter nicht.
- Soweit die Haftung des Anbieters ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von gesetzlichen Vertretern und Organen des Anbieters, seiner Mitarbeiter und seiner Erfüllungsgehilfen.
- Der Anbieter übernimmt keinerlei Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität von auf der Website und/oder auf der Plattform eingestellten Inhalten Dritter. Der Anbieter bemüht sich, eigene Inhalte richtig, vollständig und aktuell zu halten, kann dies aber nicht garantieren.
- Der Anbieter ist von seiner Leistungspflicht befreit, sofern die Nichterfüllung auf Umstände höherer Gewalt oder sonstige unvorhergesehene und nicht vom Anbieter zu vertretende Umstände zurückzuführen ist (z.B. Krieg, Streik, Naturkatastrophen, Wassereinbrüche, Systemausfälle im Internet oder Sabotage durch Schadsoftware). Die Befreiung von der Leistungspflicht gilt auch bei Verzögerungen aufgrund von Umständen im Verantwortungsbereich des Schülers, z.B. mangelnde Verfügbarkeit nutzerseitiger IT-Einrichtungen mit zugehörigen Schnittstellen.
§ 12 Laufzeit / Sperrung des „User-Bereichs“
- Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Beide Parteien können den Vertrag mit einer Kündigungsfrist von 14 Tagen in Textform (insbesondere per E-Mail) gegenüber der anderen Vertragspartei kündigen.
- Unabhängig davon kann der Anbieter den Zugriff des Helfers auf die Plattform jederzeit sperren, wenn
- einer der Fälle der § 8 Ziff. 3 Buchst. c.) oder § 9 Ziff. 2 Buchst. c.) dieser Geschäftsbedingungen vorliegt oder
- eine Gefahr der Beschädigung oder Beeinträchtigung der Systeme des Anbieters oder die Gefahr eines Schadens für die Allgemeinheit besteht.
- ein erweitertes Führungszeugnis entgegen § 3 Ziff. 3 nicht rechtzeitig eingereicht wird.
- Eine rechtmäßige Sperrung des „User-Bereichs“ nach § 8 Ziff. 3 Buchst. c.) und/oder § 9 Ziff. 2 Buchst. c.) dieser Geschäftsbedingungen durch den Anbieter berechtigt den Helfer nicht zur Geltendmachung von Ansprüchen gegenüber dem Anbieter.
- Das Recht auf Kündigung aus wichtigem Grund des Anbieters und des Helfers bleibt hiervon unberührt.
§ 13 Datenschutz
- Der Anbieter erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten von Helfern ohne weitergehende, notwendige Einwilligung, soweit sie für die Vertragsbegründung und -abwicklung erforderlich sind. Weitere Informationen sind unter Datenschutzerklärung (https://www.lern-fair.de/rechtliches/datenschutz) abrufbar.
- Dem Helfer ist bekannt, dass der Anbieter die auf der Plattform gespeicherten Daten aus technischer Sicht zur Erbringung des Dienstes unter Beachtung des geltenden Datenschutzrechts einsehen kann. Auch andere Teilnehmer am Internet sind unter Umständen technisch in der Lage, unbefugt in die Netzsicherheit einzugreifen und den Nachrichtenverkehr zu kontrollieren. Für die Sicherheit und Sicherung der von ihm ins Internet übermittelten und auf der Plattform gespeicherten Daten trägt der Helfer vollumfänglich selbst Sorge.
§ 14 Änderungen der Geschäftsbedingungen
Der Anbieter behält sich vor, aus sachlich berechtigten Gründen, insbesondere aufgrund von Gesetzesänderungen, die diese Geschäftsbedingungen betreffen, oder um eine bessere Funktionalität der Plattform zu ermöglichen, die Geschäftsbedingungen mit Wirkung für die Zukunft zu ändern und anzupassen, soweit die Änderung oder Anpassung für den Helfer unter Berücksichtigung der Interessen des Anbieters zumutbar sind. Der Anbieter wird den Helfer spätestens einen Monat vor dem geplanten Inkrafttreten der neuen Fassung der Geschäftsbedingungen per E-Mail auf die geplanten Änderungen hinweisen. In der Benachrichtigung informiert der Anbieter den Helfer über dessen Möglichkeit, der geplanten Änderung innerhalb der jeweils gesetzten Frist (von mindestens einem Monat) zu widersprechen. Widerspricht der Helfer der Geltung der neuen Geschäftsbedingungen innerhalb der Frist nicht und nutzt die Plattform weiterhin, so gelten die neuen Geschäftsbedingungen als akzeptiert; auch auf diese Rechtsfolge wird der Helfer in der Benachrichtigung über die Änderung hingewiesen. Sollte der Helfer den aktualisierten Geschäftsbedingungen innerhalb der jeweils gesetzten Frist widersprechen, wird die betreffende Änderung/Anpassung gegenüber dem Helfer nicht wirksam; ausgenommen hiervon sind Änderungen, die rechtlich notwendig sind.
§ 15 Schlussbestimmungen
- Der Vertrag ist nicht übertragbar.
- Der Helfer darf keine ihm im Rahmen dieser Geschäftsbedingungen zustehenden Rechte bzw. keine der ihm obliegenden Pflichten ohne die Einwilligung des Anbieters in Textform auf andere übertragen.
- Die Parteien vereinbaren, dass auf diese Geschäftsbedingungen und Streitigkeiten hieraus deutsches Recht Anwendung findet. Soweit der Helfer seinen Wohnsitz nicht in Deutschland hat, werden die zwingend anzuwendenden verbraucherrechtliche Bestimmungen des Rechts am Wohnsitz des Helfers durch die vorhergehende Rechtswahl nicht ausgeschlossen.
- Diese Geschäftsbedingungen stellen die gesamte Vereinbarung zwischen dem Helfer und dem Anbieter in Bezug auf die Nutzung der Angebote des Anbieters durch den Helfer dar.
- Soweit in diesen Geschäftsbedingungen nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist, bedürfen alle Erklärungen und Mitteilungen im Rahmen des Vertragsverhältnisses mit dem Helfer der Textform i. S. d. § 126b BGB (z. B. via E-Mail).
- Das Versäumnis des Anbieters, Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen durchzusetzen, stellt keinen Rechtsverzicht dar.
Stand: 01.10.2025
